Ombusdman fir Kanner a Jugendlecher (OKaJu)

Dieses Unterkapitel wurde vom OKaJu verfasst.

Der → Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher (OKaJu) ist eine unabhängige und neutrale öffentliche Institution, die seit 2002 besteht. Diese sorgt dafür, dass die Kinderechte, so wie sie in der Kinderrechtskonvention niedergeschrieben sind, möglichst breit bekannt und auch umgesetzt werden.

Alle Kinder und Jugendliche, die der Meinung sind, ihre Rechte seien nicht respektiert worden, können sich an den OKaJu wenden. Dies gilt genauso für Eltern oder andere Erwachsene, die sich Sorgen um ein Kind machen.

Die Dienste des OKaJu sind kostenlos. Die Ombudsperson ist an die Schweigepflicht gebunden: Keine Information, die ein*e Betroffene*r der Organisation anvertraut, wird ohne Erlaubnis dieser Person an Dritte weitergegeben, es sei denn, ein Kind ist akut gefährdet und muss geschützt werden.

Kontakt:

Mënscherechtshaus
65, route d’Arlon
L-1140 Luxembourg
(Arrêt Tram : Place de l’Etoile; Bus 21 Arrêt : Place de l’Etoile; Bus 11, 22 et 28 Arrêt : Place de l’Etoile ou Belair Stade)

Tel: 28 37 36 35

contact@okaju.lu
www.okaju.lu

Die Aufgaben des Ombusman fir Kanner a Jugendlecher (laut → Gesetz vom 01.04.2020)

  • Die Ombudsperson nimmt Beschwerden über die Nichtbeachtung der Kinderrechte entgegen, prüft sie und formuliert Empfehlungen zur Behebung der gemeldeten Situation.
  • Er/Sie analysiert die zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes geschaffenen Mechanismen, um den zuständigen Organen gegebenenfalls die Anpassungen vorzuschlagen, die den Schutz der Kinderrechte besser gewährleisten.
  • Er/Sie meldet den zuständigen Behörden Fälle der Nichteinhaltung der Kinderrechte und schlägt Lösungen für die gegebene Situation vor.
  • Er/Sie berät natürliche oder juristische Personen bei der Umsetzung der Kinderrechte.
  • Er/Sie sensibilisiert Kinder für ihre Rechte und die Öffentlichkeit für die Kinderrechte im Allgemeinen.
  • Er/Sie bereitet Stellungnahmen zu allen Gesetzentwürfen, Gesetzesvorlagen und großherzoglichen Verordnungen vor, die eine Auswirkung auf die Kinderrechte haben könnten.
  • Er/Sie bereitet auf Antrag der Regierung oder der Abgeordnetenkammer Stellungnahmen zu allen Fragen vor, die die Rechte des Kindes betreffen.
Die <br> Kinderrechtskonvention
Geschichte der <br> Kinderrechte
Inhalt der <br> Kinderrechtskonvention
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Zusammenfassung <br> 10 Kinderrechte
Zusammenfassung <br> 54 Artikel der KRK
OKaJu (PDF)
News des OKaJu
Rapports Annuels de l’OKaJu
Facebook-Seite des OkaJu