Zusammenfassung der 54 Artikel der Kinderrechtskonvention
Teil I: Die Rechte der Kinder
- Kinder sind Menschen, die noch keine 18 Jahre alt sind (Begriffsbestimmung)
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte (Diskriminierungsverbot)
- Bei allen Entscheidungen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle
- Kinderrechte müssen eingehalten und respektiert werden (Verwirklichung der Kinderrechte)
- Eltern stehen ihren Kindern bei, um ihre Rechte einzufordern
- Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Existenzsicherung)
- Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit sowie das Recht, seine Eltern zu kennen
- Recht auf Identität
- Recht, in einer Familie aufzuwachsen
- Recht auf Familienzusammenführung
- Recht auf Schutz vor Entführung
- Recht, ernst genommen zu werden (Berücksichtigung des Kinderwillens)
- Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
- Recht auf Religionsfreiheit
- Recht auf Versammlungsfreiheit
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Zugang zu vielfältigen, kindgerechten Informationen in den Medien
- Recht auf elterliche Fürsorge
- Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Misshandlung und Verwahrlosung
- Recht auf Fürsorge (falls ein Kind nicht bei seinen Eltern aufwachsen kann)
- Recht auf Vorrang des Kindeswohls bei einer Adoption und Unterbringung bei einer Pflegefamilie
- Flüchtlingskinder haben Recht auf besonderen Schutz
- Kinder mit Behinderung haben Recht auf besondere Unterstützung
- Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung
- Recht auf Schutz und regelmäßige Überprüfung der Situation bei einem Heim- oder Krankenhausaufenthalt
- Recht auf Sozialversicherung
- Recht auf Sicherung der für die Entwicklung notwendigen Grundbedürfnisse (Essen, Zuhause, Kleidung)
- Recht auf hochwertige Bildung
- Recht auf Bildung, die Werte wie Frieden, Menschenrechte und Respekt vermittelt und die persönliche Entwicklung von Kindern fördert
- Recht auf Kultur, Sprache und Religion (Minderheitenschutz)
- Recht auf Freizeit und Teilnahme am kulturellen Leben
- Recht auf Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit
- Recht auf Schutz vor Drogen- und Alkoholmissbrauch
- Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Recht auf Schutz vor Kinderhandel
- Recht auf Schutz vor jeglicher Form der Ausbeutung
- Recht auf Schutz vor grausamer Bestrafung und Missbrauch (Folterverbot)
- Recht auf besonderen Schutz im Krieg
- Recht auf Betreuung und soziale Wiedereingliederung von Kindern, die Opfer eines Krieges wurden
- Recht auf juristischen Beistand
- Falls ein Land nationale Gesetze hat, welche besser geeignet sind zur Verwirklichung der Kinderrechte als die KRK, gelten die nationalen Bestimmungen
Teil II: Bestimmungen über die Bekanntmachung und die Anwendung der KRK
- Jedes Kind und jeder Erwachsene muss die Kinderrechte kennen
- Aufgaben und Kompetenzen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes
- Die Vertragsstaaten berichten regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte (Berichtspflicht)
- Alle Organe der Vereinten Nationen können bei der Umsetzung der Kinderrechte helfen
Teil III: Bestimmungen über die Ratifizierung und das Inkrafttreten der KRK
- Die KRK muss von den Vertragsstaaten unterzeichnet werden
- Die KRK muss von den Parlamenten der Vertragsstaaten angenommen werden (Ratifizierung)
- Sämtliche Staaten können dem Übereinkommen über die Kinderrechte beitreten
- Bestimmungen zum Inkrafttreten der KRK
- Vertragsstaaten können Änderungen an der KRK vorschlagen
- Bestimmungen zu Vorbehalten einzelner Vertragsstaaten, welche nicht im Widerspruch mit dem Ziel und Zweck der KRK stehen dürfen
- Bestimmungen zur Kündigung der KRK
- Bestimmungen zur Verwahrung der KRK
- Bestimmungen zur Urschrift der KRK