Die Kinderrechtskonvention
Der vollständige Name der „Kinderrechtskonvention“ (KRK) lautet: Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet.
Sie ist ein wertvolles Instrument, das die Staaten verpflichtet, sich aktiv für das Wohl von Kindern einzusetzen und das unterschiedliche völkerrechtliche Texte über Rechte von Kindern zusammenfasst und vereinheitlicht.
Sie wurde von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (außer den USA) ratifiziert und ist somit der bedeutendste der 9 Menschenrechtsverträge. Leider bedeutet dies nicht, dass die Kinderrechte immer und überall umgesetzt werden. Deswegen kontrolliert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Sitz: Genf) die Umsetzung durch die Länder regelmäßig. Auf nationaler Ebene ist der Ombudsman für die Rechte des Kindes hierfür in Luxemburg zuständig.
Im Laufe der Zeit hat sich die KRK weiterentwickelt und wurde ergänzt durch 3 Zusatzprotokolle betreffend (→):
- Den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (2002)
- Die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2002)
- Das Individualbeschwerde-Verfahren (2014)
Die Kinderrechtskonvention und die Kinderrechte sind deswegen so wichtig, weil Kinder das Fundament jeder Gesellschaft sind und ihre Situation dementsprechend das Wohlergehen und die Weiterentwicklung der gesamten Gesellschaft beeinflusst. Eine Nachhaltige Entwicklung und Verbesserung der Lebensumstände für alle ist also nur möglich, wenn alle Kinderrechte umgesetzt werden (siehe dazu auch: ????).
Mit den Kinderrechten wird die Kindheit als besonderer Lebensabschnitt anerkannt. Dies geht einher mit der Erkenntnis, dass Kinder besonders geschützt und unterstützt werden müssen. Dennoch schätzt die KRK Kinder auch als eigenständige, aktive Träger*innen ihrer Rechte. Sie sind nicht nur unmündiges Eigentum ihrer Eltern, sondern können ihre Rechte aktiv einfordern und müssen berücksichtig und gehört werden (→ Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör).