UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (engl.: Committee on the Rights of the Child) hat ihren Sitz in Genf ist zuständig für die Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention und ihrer 3 Zusatzprotokolle.
Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Die Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten gewählt. Eine Amtszeit dauert 4 Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.
Zwei Jahre nachdem ein Land die KRK ratifiziert hat, muss es einen Einführungsbericht beim Ausschuss für die Rechte des Kindes einreichen. Danach muss jedes Land alle 5 Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der KRK ablegen.
Der Ausschuss prüft diesen Bericht und hört in nicht-öffentlichen Sitzungen auch Nichtregierungsorganisationen zur Lage der Kinder im Land.
In einer öffentlichen Sitzung stellt der Ausschuss schließlich Klärungsfragen an die Regierung. Zum Schluss hält der Ausschuss Bedenken und Vorschläge im abschließenden Bericht, den sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“, fest.
Zudem überprüft der Ausschuss für die Rechte des Kindes → Individualbeschwerden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Falls nötig, übt er auch Druck auf die Staaten aus. Siehe hierzu auch → Geschichte und → Inhalt der KRK.