Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung2022-01-27T11:56:02+01:00

Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung

Jedes Kind hat das Recht, vor ausbeuterischer Kinderarbeit, Missbrauch und anderen Formen der Ausbeutung geschützt zu werden.

Es wird zwischen verschiedenen Formen der Kinderarbeit unterschieden. Dieses Kapitel bezieht sich vor allem auf gefährliche und ausbeuterische Kinderarbeit.

  • Armut
    • Kinder arbeiten, um ihre Eltern zu unterstützen und um zum Familieneinkommen beizutragen
      • Eine besonders schlimme Form der Ausbeutung von Kindern ist die Schuldknechtschaft: Kinder arbeiten, um die Schulden ihrer Eltern zu begleichen Schuldknechtschaft gilt als eine Form der modernen Sklaverei
    • Kinder arbeiten, um ihre Grundbedürfnisse erfüllen zu können
    • Kinder arbeiten, um ihr Schulgeld zu bezahlen
    • Kinder sind auf sich allein gestellt und müssen sich selbst (und ihre Geschwister) ernähren
  • Fehlende Kindesschutzmaßnahmen
    • Mangel an Gesetzen zum Schutz von Kindern
    • Mangel an Kontrollen und Strafen bei Zuwiderhandlung (z. B. Kinderarbeit in den Lieferketten großer, multinationaler Unternehmen)
  • Mangelhafte Infrastrukturen: Ein armer Staat begünstigt Kinderarbeit, denn in Regionen, in denen Schulen teuer oder schlecht erreichbar sind und der Unterricht eine schlechte Qualität aufweist, entscheiden Eltern eher, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken
  • Bestimmte soziokulturelle Einstellungen gegenüber Kindern und Kindheit, Geschlechterrollen oder der Wichtigkeit von Schulbildung
    • Manche Traditionen (z. B. Schuldknechtschaft, Kinder-Dienstboten-System) zeugen von der tiefen gesellschaftlichen Verankerung ausbeuterischer Kinderarbeit
    • Die Diskriminierung von Minderheiten führt zu mehr Kinderarbeit in diesem Milieu
    • Mädchen müssen oft schon früh Arbeiten im Haushalt übernehmen oder nach ihrer Zwangsfrühverheiratung für ihren eigenen Haushalt sorgen
  • Schwere körperliche und psychologische Probleme
    • Knochenbrüche, Rückenbeschwerden, Verbrennungen, Hauterkrankungen, Atemprobleme, psychische Probleme oder sonstige gesundheitliche Probleme
  • Arbeitende Kinder werden oft Opfer von Kriminalität und Missbrauch
    • Kinder können sich schlechter wehren und werden ausgebeutet (z. B. zu lange Arbeitszeiten, gefährliche Arbeit ohne Sicherheitskleidung, zu geringer Lohn)
    • Arbeitende Kinder sind häufiger Opfer sexueller Gewalt
  • Missachtung des Rechts auf Ruhe, Freizeit und Spiel arbeitender Kinder
  • Fehlende Bildung und schlechte Zukunftsperspektiven: Ohne Schulabschluss haben die Kinder schlechtere Chancen auf ein ausreichendes Einkommen oder eine soziale Absicherung (Kranken-, Rentenversicherung)

Oft beginnt so ein Teufelskreis, der auch für die nächste Generation erneut in Kinderarbeit endet

  • Arbeitende Kinder müssen durch Regelungen zu Mindestalter, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sowie die strenge Kontrolle dieser Regelungen geschützt werden
    • Ihnen muss der Wechsel von gefährlicher zu ungefährlicherer Arbeit ermöglicht werden
  • Abschaffen von Traditionen und Praktiken, die ausbeuterische Kinderarbeit fördern (z. B. Frühverheiratung, Haus- und Pflegearbeiten für Mädchen, Mitarbeit im Familienbetrieb)
  • Verbesserung von Bildungschancen: Zugang zu qualitativer formaler Bildung, non-formaler Bildung, angepasste Bildungsangebote für arbeitende Kinder
  • Einkommensschaffende Maßnahmen für die Eltern: Eltern und andere erwachsene Familienmitglieder*innen müssen zu fairen Bedingungen und einem angemessenen Lohn arbeiten können, anstatt für das Überleben der Familie auf die Einkommen ihrer Kinder angewiesen zu sein
  • Beteiligung arbeitender Kinder selbst: Kinder müssen mitreden können, wenn es um ihre Belange geht
    • Gilt auch für Kinderarbeiter*innen, die sich z. B. in Kindergewerkschaften organisieren können
  • Unternehmen müssen durch Lieferkettengesetze dadurch verpflichtet werden, die Kinder- und Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten Notwendigkeit strenger Strafen bei Missachtung
  • Aufklärungsarbeit bei Konsument*innen zu verantwortungsbewusstem Konsum

Kinderrechtskonvention

Art. 32 – Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung

Art. 35 – Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel

Art. 36 – Schutz vor sonstiger Ausbeutung

Zur KRK (Quelle: OKaJu)

Agenda 2030

u.a.

8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

Zur Agenda 2030

Aktuelle Situation

  • Im Jahr 2018 waren 1 von 3 Opfern des Menschenhandels Kinder (UN SDG Report, 2021).
  • 1 von 10 Kindern (160 Millionen) wird 2020 zu Kinderarbeit gezwungen (UN SDG Report, 2021). Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter menschenunwürdigen Bedingungen.
  • Bis Ende 2022 werden weitere 8,9 Millionen Kinder aufgrund von Covid-19 zur Kinderarbeit gezwungen sein (UN SDG Report, 2021).
  • Im Jahr 2021 sind 30 Millionen Kinder, die außerhalb ihres Geburtslandes leben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel zu werden (UNICEF, 2021).
  • Mädchen sind in erster Linie Opfer sexueller Ausbeutung (72 % der festgestellten weiblichen Opfer), während Jungen hauptsächlich Opfer von Zwangsarbeit sind (66 % der festgestellten männlichen Opfer) (UN SDG Report, 2021).

Weitere Literatur

Recht auf wirtschaftlicher Ausbeutung

Medien

Filme:

  • „Invisible Hands” (2018) von Shraysi Tando
  • „Urmila: My Memory is my Power” (2016) von Susan Gluth
  • „Les exploitations familiales peuvent-elles nourrir le Sénégal?” (2011) von Pierre Doumont & Canal C
  • „The devil’s miner” (2005) von Kief Davidson & Richard Ladkani

TV:

  • „Kinderhandel. Mitten in Europa” von Sylvia Nagel & Sonya Winterberg (NDR/Arte)

Print:

  • Die Kinder von Benin” von Fritz Schaap (Die ZEIT)

Pädagogisches Angebot zum “Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung” in Luxemburg

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