Das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht, vor ausbeuterischer Kinderarbeit, Missbrauch und anderen Formen der Ausbeutung geschützt zu werden.
Dieses Kapitel wurde von ECPAT Luxembourg verfasst.
- Kulturelle und soziale Vorurteile und Stereotypen („Das ist Teil ihrer lokalen Tradition“, „Die Kinder sind hier früher reif“)
- Vorurteile in Bezug auf Geschlechterrollen sowie die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen ungleiche Machtpositionen
Hohe Nachfrage: Die sexuelle Ausbeutung von wehrlosen Kindern ist eines der rentabelsten illegalen Handelsgeschäfte
- Extreme Armut und Mangel an Perspektiven
- Kinder und Familien in prekären Lebenssituationen laufen eher Gefahr, falsche Versprechen hinsichtlich einer Verbesserung ihrer Lebensumstände nicht zu erkennen
- Druck, in große Städte oder andere Länder auszuwandern, und mangelndes Wissen über mögliche Risiken
- Unterwegs: gefährliche Migrationsrouten
- Falsche Erwartungen hinsichtlich eines besseren Lebens in der Ferne bergen für Kinder oft das Risiko, Opfer sexueller Ausbeutung zu werden
- Körperliche und psychische Schäden: Traumata, Depressionen, Angstzustände, mangelndes Selbstwertgefühl, innere Verletzungen, langfristige gesundheitliche Schäden (u. a. durch Geschlechtskrankheiten)
- Drogen- und Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit
- Ungewollte Frühschwangerschaften mit fatalen Folgen für die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Mädchen und ihrer Kinder
- Kein Zugang zu anderen grundlegenden Rechten wie Bildung, elterliche Fürsorge, Freizeit, Gesundheit …
- Mangel an Perspektiven im Erwachsenenalter
- Teufelskreis der Armut und Perspektivlosigkeit
- Soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung
- Prävention:
- Sensibilisierungs-, Informations- und Bildungsprojekte, sowohl für die gefährdete Bevölkerung wie auch für die Akteure des Wandels (Tourismusbranche, Internetanbieter, Medien, Informationstechnologien, Lehrpersonal)
- Hilfe zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der gefährdeten Bevölkerung
- Schutz: rechtliche und juristische Maßnahmen zum Schutz der Kinder
- Verfolgung von Tätern
- Stärkung der Kapazitäten von Polizei und Justiz
- Befreiung der Opfer aus Prostitutions- und Menschenhandelsnetzwerken sowie ihre Unterbringung in sicheren Zufluchtsorten und Heimen
- Rehabilitation und Wiedereingliederung:
- Betreuung der Opfer und ihre persönliche, familiäre und soziale Wiedereingliederung
- Erwerb von Lebenskompetenzen und Zugang zu Bildung und Berufsausbildung, um so Einkommensmöglichkeiten zu schaffen, damit die Betroffenen selbstständig der Abhängigkeit entkommen können
Kinderrechtskonvention
Art. 34 – Schutz vor sexuellem Missbrauch
Art. 35 – Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
Art. 36 – Schutz vor sonstiger Ausbeutung
Agenda 2030
u.a.
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
Aktuelle Situation
- Laut UNICEF (2021) wurde 1 von 10 Mädchen unter 20 Jahren zu sexuellen Handlungen gezwungen.
- Laut Interpol (2019) wurden insgesamt 23 Tausend Opfer registriert und nur mehr als 3’800 Opfer identifiziert. Interpol stellte auch fest, dass der Missbrauch umso schwerer ist, je jünger das Opfer ist.
- Mädchen sind in erster Linie Opfer sexueller Ausbeutung (72 % der festgestellten weiblichen Opfer), während Jungen hauptsächlich Opfer von Zwangsarbeit sind (66 % der festgestellten männlichen Opfer) (UN SDG Report, 2021).