
Das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht, vor ausbeuterischer Kinderarbeit, Missbrauch und anderen Formen der Ausbeutung geschützt zu werden.
Dieses Kapitel wurde von ECPAT Luxembourg verfasst.
Kinderrechtskonvention
Art. 34 – Schutz vor sexuellem Missbrauch
Art. 35 – Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
Art. 36 – Schutz vor sonstiger Ausbeutung
Agenda 2030
u.a.
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
Aktuelle Situation
- Laut UNICEF (2021) wurde 1 von 10 Mädchen unter 20 Jahren zu sexuellen Handlungen gezwungen.
- Laut Interpol (2019) wurden insgesamt 23 Tausend Opfer registriert und nur mehr als 3’800 Opfer identifiziert. Interpol stellte auch fest, dass der Missbrauch umso schwerer ist, je jünger das Opfer ist.
- Mädchen sind in erster Linie Opfer sexueller Ausbeutung (72 % der festgestellten weiblichen Opfer), während Jungen hauptsächlich Opfer von Zwangsarbeit sind (66 % der festgestellten männlichen Opfer) (UN SDG Report, 2021).

