
Das Recht auf Schutz vor Gewalt
Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung und ein Leben ohne Gewalt und Misshandlung.
Der Fokus in diesem Kapitel liegt auf den Formen der Gewalt, die nicht bereits in anderen Kinderrechten behandelt wurden (siehe das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung, das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, das Recht auf Fürsorge). Alle Formen der Gewalt gegen Kinder sind zu bekämpfen.
Kinderrechtskonvention
Art. 19 – Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Agenda 2030
u.a. Ziel 16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
Aktuelle Situation
- Zwischen 2012 und 2020 wurde in Haushalten in Afrika südlich der Sahara zu 84 %, im Nahen Osten und in Nordafrika zu 87 % und in den am wenigsten entwickelten Ländern zu 83 % Gewaltdisziplin angewendet (UNICEF, 2021).
- Es wird geschätzt, dass 2019 weltweit bis zu 1 Milliarde Kinder im Alter von 2 bis 17 Jahren körperliche, sexuelle oder emotionale Gewalt oder Vernachlässigung erfahren haben. (WHO, 2020).
- Im Jahr 2020 verfügen 88% der Länder über wichtige Gesetze zum Schutz von Kindern vor Gewalt, aber weniger als die Hälfte der Länder (47%) gaben an, dass diese auch konsequent durchgesetzt werden. (WHO, 2020).
- Im Jahr 2017 wurden etwa 40 Tausend Kinder Opfer von Tötungsdelikten (WHO, 2020).
