Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht2022-01-27T11:58:17+01:00

Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kriegssituationen und die Flucht aus der Heimat treffen Kinder besonders hart. Alle Kinder im Krieg und auf der Flucht haben deswegen das Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Kein Kind darf gezwungen werden, an Kriegshandlungen teilzunehmen.

  • Krisensituationen betreffen Kinder besonders stark
  • Familien werden im Krieg, in Krisengebieten oder auf der Flucht auseinandergerissen: Kinder sind auf sich selbst gestellt und verlieren wichtige Bezugspersonen
  • Kinder auf der Flucht und im Krieg sind anfälliger für (sexuelle) Gewalt und laufen eher Gefahr Opfer von Ausbeutung zu werden (z.B. als Kindersoldat*innen)
  • Kriegstaktik: gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung (z. B. Aushungerung, gezielte Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Folter)
  • Fatale Folgen für die physische und geistige Entwicklung des Kindes
    • Kriegsverletzungen, Mangelernährung
    • Traumata durch Gewalt und Verlust von Familienmitglieder*innen
  • Nach der Flucht haben vor allem Kinder Schwierigkeiten, mit der neuen Situation im Ankunftsland zurechtzukommen
    • Verlust der gewohnten Umgebung, von Freund*innen und Familie
    • Sprachbarrieren und Verständigungsprobleme
  • Mangelnder Zugang zu Bildung
    • Keine schulischen Infrastrukturen auf der Flucht und im Krieg
    • Sprachbarrieren im Ankunftsland
  • Soziale Ausgrenzung von ehemaligen Kindersoldat*innen
    • Geringe Chancen auf ein „normales“ Leben
    • Geringe Chance auf dem Arbeitsmarkt
    • Kein ausreichendes Einkommen für ein selbstbestimmtes Leben
  • Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegssituationen
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf der Flucht
    • Psycho-soziale Betreuung
    • Unterstützung bei Familienzusammenführungen
    • Eingliederung in das Schulsystem des Ankunftslandes
  • Wiedereingliederung von ehemaligen Kindersoldat*innen und anderen Kriegsopfern (z. B. verschleppten Mädchen) in die Gesellschaft
    • Traumabewältigung durch psycho-soziale Betreuung
    • Zugang zu Bildung und Berufsausbildung
    • Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft
  • Sanktionen gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen
  • Unterbindung von Waffenexporten (v. a. Kleinwaffen) in Kriegsgebiete

Kinderrechtskonvention

Art. 22 – Flüchtlingskinder

Art. 38 – Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften

Art. 39 – Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder

Zur KRK (Quelle: OKaJu)

Agenda 2030

8.7 (…) die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen (…)

10.7 Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

Zur Agenda 2030 (Quelle:UN)

Aktuelle Situation

  • Im Jahr 2020 wurden 5 Zivilisten pro 100 000 Menschen in bewaffneten Konflikten getötet, und 1 von 7 Fällen waren Frauen oder Kinder (UN SDG Report, 2021).
  • Es gibt etwa 10 Tausend Kinder auf der Flucht (UNICEF, 2021).
  • 1 von 6 Kindern (16%, rund 357 Millionen) lebten 2016 in Konfliktgebieten, was einen Anstieg von 75 % seit Anfang der 1990er Jahre bedeutet (Save the Children, 2018).
  • Im Nahen Osten lebten im Jahr 2016 2 von 5 Kindern (39%) in einem Umkreis von 50 km um einen Konfliktherd (Save the Children, 2018).
  • In Afrika leben 21 % der Kinder (mehr als 1 von 5) in einem Gebiet, das von einem Konflikt betroffen ist (Save the Children, 2018).
  • Zwischen 2005 und 2016 wurden in 25 Konflikten mindestens 73 Tausend Kinder getötet oder verstümmelt (Save the Children, 2018).
  • Allein im Jahr 2016 wurden mindestens 10 000 Kinder zu Opfern (Save the Children, 2018).
  • Nach Angaben der UN wurden 2016 fast 8 000 Kinder als Kindersoldaten (Save the Children, 2018).
  • Zwischen 1989 und 2009 waren 35 % der Konflikte mit irgendeiner Form von sexueller Gewalt gegen Kinder (Save the Children, 2018).
  • Zwischen 2005 und 2016 wurden mindestens 14 Tausend Kinder verschleppt (Save the Children, 2018).
  • Die höchste Zahl im Jahr 2015: Mindestens 3 000 Kinder wurden entführt, davon allein 47 % im Südsudan (Save the Children, 2018).
  • Von 2005 bis 2016 gab es mindestens 15 000 Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser (Save the Children, 2018).

Weitere Literatur

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Medien

Filme:

  • „Midnight Traveler” (2020) von Hassan Fazili
  • „Je n’aime plus la mer” (2018) von Idriss Gabel
  • „The Long Season” (2017) von Leonard Retel Helmrich
  • „Watani: My Homeland” (2016) von Marcel Mettelsiefen & Anthony Wonke
  • „On the Bride’s Side” (2014) von Antonio Augugliaro, Gabriele Del Grande & Khaled Soliman Al Nassiry
  • „The art of becoming” (2013) von Hanne Phlypo & Catherine Vuyesteke
  • „War Child” (2008) von Christian Karim Chrobog

TV:

  • „Deutschland 1945, Syrien 2015″ von Tina Soliman (ARD)

Hörfunk:

  • „Wenn Kinder nur noch weg wollen – Der mittelamerikanische Exodus” von Erika Harzer (BR)
  • „Zwei Opfer, ein Täter“ von Elsbeth Bräuer und Minh Thu Tran (Deutschlandfunk)

Print:

  • „Doktor Gammel holt ein Kind“ von Jonas Breng (stern)

Online:

  • „Wer schützt Rana?“ von Karsten Polke-Majewski (ZEIT ONLINE)
  • „Gestrandet am Rande Europas” von Steffen Lüdke & Giorgos Christides (Dein SPIEGEL)

Pädagogisches Angebot zum “Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht” in Luxemburg

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