Kinderrechte: Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
UNICEF schätzt, dass jedes Jahr rund 2 Millionen Kinder Opfer von sexueller Ausbeutung werden. Dies obwohl ist der Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung in der UN-Kinderrechtskonvention verankert, ist (Artikel 34):
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
- zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
- für die Prostitution oder andere rechtswidrige Praktiken ausgebeutet werden;
- für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Dieser Artikel bildet die legale Grundlage für den internationalen Schutz gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Das Fakultativprotokoll von 2002 betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie ergänzt den Artikel, in dem es die verschiedenen Formen der Ausbeutung definiert und die Vertragsstaaten dazu auffordert, spezifische Maßnahmen zu treffen, um dieser Ausbeutung ein Ende zu setzen. Es verpflichtet die Regierungen auch dazu, diese Vergehen als Verbrechen einzustufen und dementsprechend zu bestrafen.
Theorie: Die Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern
Das Netzwerk bestehend aus ECPAT, UNICEF und Child Rights Connect (die ehemalige Gruppe der Nichtregierungsorganisationen für die Kinderrechtskonvention) ko-organisierten 1996 in Stockholm den ersten Weltkongress zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Während dieses ersten Kongresses wurden eine Deklaration und ein Aktionsplan ausgearbeitet. Zwei weitere Kongresse fanden seitdem statt: 2001 in Yokohama und 2008 in Rio de Janeiro. Diese Kongresse versammelten die Vertreter von Regierungsorganisationen und Nichtregierungsorganisation aus rund 150 Ländern, um die Fortschritte wie auch die Herausforderungen im globalen Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung weiterzuverfolgen.
Theorie: Die verschiedenen Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein schwerer Verstoß gegen die fundamentalen Rechte der Kinder. Es handelt sich um sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen/einer Minderjährigen, der oder die als sexuelles und kommerzielles Objekt durch einen Erwachsenen benutzt wird im Austausch für Geld oder sonstige Gegenleistungen, welche an das Kind oder Dritte gezahlt oder entrichtet werden. Unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs sind alle Handlungen zu verstehen, die ein Kind zu einem sexuellen Objekt werden lassen. Dieser Missbrauch ist nicht nur auf den körperlichen Kontakt (Küsse, Berührungen, Penetration) begrenzt, sondern schließt auch verbale, visuelle und psychologische Handlungen mit ein.
Die Kinderrechtskonvention definiert ein Kind als „jeder Mensch der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt“.
Die sexuelle Ausbeutung hat viele Formen, die wesentlichen davon sind
Prostitution von Kindern
Das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
definiert Kinderprostitution als „die Benutzung eines Kindes bei sexuellen Handlungen gegen Bezahlung oder jede andere Art der Gegenleistung“. Diese Gegenleistungen können Nahrungsmittel, eine Unterkunft, Schutzmaßnahmen oder auch bessere Schulnoten sein. Die Kinderprostitution ist ein Handelsgeschäft im Verlaufe dessen das Kind durch einen Mittelsmann, der von diesem Geschäft wirtschaftlich profitiert, an eine dritte Person vermittelt wird.
Bilder vom sexuellen Missbrauch von Kindern (Kinderpornographie)
Das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie definiert Kinderpornographie als „jede Darstellung eines Kindes, gleichviel durch welches Mittel, bei wirklichen oder simulierten eindeutigen sexuellen Handlungen oder jede Darstellung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken.“ Dazu gehören Fotos, audio-visuelle Darstellungen, und Zeichnungen.
Die Entwicklung der neuen Technologien hat zu einer wahren Explosion von Bildern und Videos von Kindesmissbrauch beigetragen.
Durch immer zunehmende Möglichkeiten entstehen neue Formen von Missbrauch, welche unsere dringende Aufmerksamkeit erfordern:
Unter Sexting versteht man den Austausch von sexuell expliziten Texten, Bildern oder Videos. Obwohl diese oft ursprünglich in einer einvernehmlichen Beziehung verschickt werden, können sie zum Schaden der betreffenden Personen benutzt werden. Am Ende einer Beziehung oder Freundschaft besteht die Gefahr, dass die Bilder an Dritte weitergeschickt werden beziehungsweise an die Öffentlichkeit gelangen. Darüber hinaus können die Bilder leicht in falsche Hände geraten und in pornografischen Netzwerken verbreitet werden.
Sexting kann auch zu Sextortion führen, hierbei handelt es sich um die Erpressung anhand von sexuell expliziten Bildern oder Videos. Befinden sich die Opfer in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis, werden sie oftmals gezwungen, weiteres Missbrauchsmaterial zu produzieren. Die Motivation des Täters kann sowohl sexueller als auch finanzieller Natur sein.
Von Grooming wird gesprochen, wenn ein Erwachsener aus sexueller Motivation heraus den Kontakt zu Minderjährigen sucht. Oft versucht der Erwachsene eine Vertrauensbasis zu den Minderjährigen aufzubauen, um sein Verhalten zu beeinflussen und leichter an sexuell eindeutiges Material von diesem zu kommen. Eine der Intentionen des Täters kann auch ein psychisches Treffen sein. Auch in diesem Fall kann der Anstoß des Täters sowohl sexueller als auch finanzieller Natur sein.
Das Live-streaming von sexuellem Missbrauch von Kindern nimmt immer stärker zu. Diese Straftat ist besonders schwer nachweisbar, da meist keine Spuren hinterlassen werden. Die Missbrauchskonsumenten halten sich vorwiegend in Europa oder den USA auf, wobei die Opfer sich hauptsächlich in Südostasien (v.a. Philippinen) befinden.
Die technologischen Fortschritte stellen daher neue Herausforderungen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und in der Zusammenarbeit von technischen und juristischen Fachkräften dar. Der Rechtsrahmen muss in diesem Bereich ständig weiterentwickelt werden.
Der Kinderhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung
Internationale Abkommen bezeichnen den Handel von Minderjährigen als Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung und Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO nimmt an, dass es rund 1,2 Millionen Kinder gibt, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, und unter denen viele Tausende gezwungen werden, sich zu prostituieren.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus
Es handelt sich hierbei um die sexuelle Ausbeutung eines Kindes durch eine Person, die außerhalb ihrer Provinz, geographischer Region oder ihres Landes verreist. Oft reist diese Person aus einem reichen Land in ein Entwicklungsland, aber Leute die sexuelle Beziehungen zu Kindern unterhalten, können durchaus auch Reisende in ihren eigenen Ländern und Regionen sein. In einigen Ländern gibt es bereits eine lokale Nachfrage für die Prostitution von Minderjährigen, die durch Touristen aus anderen Ländern nur noch verstärkt wird.
Anstelle des Begriffes “Sextourismus mit Kindern” ist es angebracht, von der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus zu sprechen, da dies keine weitere Form von Tourismus sondern eine Form der Ausbeutung ist. Ausserdem handelt es sich bei den Missbrauchstätern nicht nur um Touristen. Die Täter können unter anderem auch Geschäftsleute, Entwicklungshelfer, Rucksacktouristen sein. Darüber hinaus stammen sie aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten, gehen verschiedenen Berufen nach und gehören den verschiedensten Altersgruppen an. Obwohl verschiedene Täter eine sexuelle Präferenz für Kinder haben und ihre Reise in diesem Sinne planen, hat ein Großteil von ihnen jedoch keine solche bewusste Neigung und lässt sich eher spontan zu diesem Akt „verführen“ oder verleiten, wie zum Beispiel eine Gruppe junger Männer, die sich eines Abends in einer Bar wiederfinden, wo junge Mädchen prostituiert werden. In einer Atmosphäre, wo Hemmungen durch Alkohol und das Wissen, dass niemand einen kennt, schwinden und von ungezwungen Anmachversuchen angeregt, lassen sich einige Reisende zu dem Sexualakt hinreißen, ohne auf das Alter achtzugeben.
Praxis: Faktoren, die zur sexuellen Ausbeutung von Kindern beitragen
Es gibt verschiedene Faktoren, welche die Ausbreitung der sexuellen Ausbeutung von Kindern begünstigen. Extreme Armut wie auch der Mangel an Perspektiven führen dazu, dass Kinder und Familien sich in sehr prekären wirtschaftlichen Lebenssituationen befinden und dadurch anfällig sind, auf falsche Versprechungen von Arbeit hereinzufallen oder gar ihre eigene Familie zu verkaufen.
Der Migrationsdruck in große Städte oder andere Länder, wie auch ungenügendes Wissen über mögliche Risiken verstärken diese Verwundbarkeit der betroffenen Kinder. Der sexuelle Missbrauch auf Reisen und im Tourismus wird durch die Demokratisierung des Reisens wie auch durch kulturelle und soziale Vorurteile und Stereotypen (zum Beispiel: „Das ist Teil ihrer lokalen Traditionen“, „Die Kinder sind hier früher reif“) verstärkt. Die Vorurteile in Bezug auf Geschlechterrollen, sowie die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen sind maßgebliche Risikofaktoren. Außerdem ist die
sexuelle Ausbeutung von Kindern eines der rentabelsten illegalen Handelsgeschäfte der Welt, ohne bestehende Nachfrage würde es auch keine sexuelle Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken geben.
Praxis: Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
Die Maßnahmen, um der sexuellen Ausbeutung vorzubeugen, diese zu bekämpfen und betroffene Kinder zu unterstützen sind im Wesentlichen die folgenden:
Prävention: Die Prävention beinhaltet vor allem Sensibilisierungs-, Informations- und Bildungsprojekte, die sich sowohl an die gefährdete Bevölkerung richten, wie auch an die Akteure des Wandels richten. Zu Letzteren zählt man verschiedene Zielgruppen wie die Tourismus- und Reisebranche, Internetanbieter, die Industrie für Informationstechnologien und Telekommunikation, die Medien und das Lehrpersonal. Die Prävention schließt auch die Hilfe zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der lokalen Bevölkerung mit ein, um so der Verwundbarkeit der Kinder entgegenzuwirken.
Schutz: Hier geht es um die Erarbeitung und die praktische Umsetzung von rechtlichen und juristischen Maßnahmen in Bezug auf den Schutz des Kindes. Es handelt sich dabei vor allem um die strafrechtliche Verfolgung von Tätern und Verantwortlichen, die Stärkung der Kapazitäten von Polizei und Justizangestellten, wie auch die Befreiung der Opfer aus Netzwerken für Prostitution und Menschenhandel sowie ihre Unterbringung in sicheren Zufluchtsorten und Heimen.
Rehabilitation und Wiedereingliederung: Diese Maßnahmen zielen auf die Betreuung des Opfers sexuellen Missbrauchs und ihre persönliche, familiäre und soziale Wiedereingliederung ab. Der Erwerb von Lebenskompetenzen, wie auch der Zugang zu Bildung und Berufsbildung sind dabei besonders wichtig.
Dieser Text wurde von ECPAT Luxembourg verfasst.