Kinderrechte: Recht auf Bildung

Bildung bedeutet das Erlernen grundlegender Kenntnisse, zum Beispiel des Alphabetes. Sie trägt zur Entwicklung der Persönlichkeit, der Identität, der intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten eines jeden Menschen bei. Sie erlaubt außerdem die Vermittlung gemeinsamer Werte und kann ein wichtiges Instrument für die persönliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung jeder Gesellschaft sein.

Das Recht auf Bildung ist ein grundlegendes und universelles Recht: alle Kinder sollen gleichermaßen zur Schule gehen können und die Grundschule muss kostenlos und für alle Kinder zugänglich sein. Darüber hinaus, beinhaltet das Recht auf Bildung auch einen ergebnisorientierten Ansatz: dies bedeutet, dass alle Kinder eine möglichst hochwertige Ausbildung erhalten, die ihren Bedürfnissen angepasst ist.

Theorie: Bildung ist ein Menschen- und ein Kinderrecht

Das Recht auf Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in den verschiedensten Vereinbarungen festgehalten ist, so zum Beispiel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die wichtigsten völkerrechtlichen Artikel, die ein Recht auf Bildung garantieren, sind Artikel 13 und 14 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und die Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 (KRK), die das Thema Bildung in zwei separaten Artikeln aufgreift:

Artikel 28 sagt aus, dass der Besuch der Grundschule für alle Kinder obligatorisch gemacht werden und unentgeltlich sein soll und dass kein Kind aus finanziellen Gründen aus dem Bildungssystem ausgeschlossen werden darf.

Artikel 29 handelt davon, dass die Bildung des Kindes darauf ausgerichtet sein muss, seine Persönlichkeit, seine Begabung sowie seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen. Dem Kind soll ein aktives und verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft ermöglicht und Achtung vor seinen Eltern, seiner Sprache, den eigenen kulturellen Werten sowie denen anderer Kulturen vermittelt werden. Die Staaten sind demnach verantwortlich dafür, das Recht eines jeden Kindes auf Bildung zu garantieren.

Mit ihrer Unterschrift unter mindestens einen der rechtlich verbindlichen Menschenrechtsverträge verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Recht auf Bildung für alle zu beachten, zu schützen und umzusetzen. Bildung ist also nicht nur ein politisches Ziel, sondern ein rechtlicher Anspruch jedes einzelnen- ein einklagbares Menschenrecht.

Bildung und Entwicklungspolitik

Im Jahr 2000 kamen die Vertreter von 189 Ländern im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York zusammen, um eine gemeinsame Vision und Verantwortung für weltweite ökonomische und soziale Entwicklung, Menschenwürde und Gleichheit auszuarbeiten. Die Teilnehmer einigten sich auf 8 Ziele, die bis 2015 erreicht werden sollten. Bildung ist ein wichtiger Bestandsteil dieser Ziele. Laut Ziel 2 sollten bis 2015 alle Jungen und Mädchen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten.

Neben dem Millenniumsziel mit Bildungsbezug gibt es auch noch das Aktionsprogramm “Bildung für alle“ (Education for all / EFA), eine globale Verpflichtung, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsene eine qualitativ hochwertige Bildung und Ausbildung zukommen zu lassen. Die Initiative wurde im Jahr 1990 bei der Weltkonferenz «Bildung für alle» in Jomtien, Thailand von verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen und der Weltbank ins Leben gerufen.

Die aus Lehrern, Premierministern, Akademikern, Entscheidungsträgern, Nichtregierungsorganisationen und führenden internationalen Organisationen bestehende internationale Gemeinschaft traf sich 10 Jahre später erneut in Dakar (Senegal) und bestätigte ihre Verpflichtung gegenüber EFA, bis zum Jahr 2015 durch die Verabschiedung des Dakar-Aktionsrahmens „Bildung für alle“: Die Verwirklichung unserer gemeinsamen Verpflichtung. Sie einigten sich auf sechs konkrete Ziele, die bis 2015 erreicht werden sollten, u.a. die Verbesserung der Bildungschancen für Mädchen, der Ausbau der Lernangebote für Erwachsene und eine unentgeltliche Grundschulbildung für alle.

Wenngleich die Millennium-Entwicklungsziele und die EFA-Ziele verknüpft sind, handelt es sich dennoch um unterschiedliche Rahmenprogramme. Die Millenniumsziele gaben einige allgemeine Entwicklungsziele vor; EFA konzentriert sich hauptsächlich auf den Bildungsbereich und stellt das Thema – anders als die Millenniumsziele – in einem breiteren und differenzierten Zusammenhang dar, der nicht ausschließlich auf die Grundschulausbildung beschränkt ist. Im Weltbildungsbericht wird jedes Jahr über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Ziele berichtet.

Die Bilanz 2015: Nur ein Drittel der Weltgemeinschaft hat die Bildungsziele erreicht. So erhalten beispielsweise in lediglich der Hälfte der Länder alle Kinder eine Grundschulbildung. Eine positive Entwicklung ist, dass heute etwa 50 Millionen mehr Kinder in die Schule gehen als 1999. Dennoch bleibt auch nach den Milleniumszielen viel zu tun.

Mit Ablauf der Milleniumsziele im Jahr 2015 trafen sich 1.600 Vertreter aus 160 Ländern beim Weltbildungsforum in Incheon, um über die Ergebnisse und weiteren Ziele im Bereich Bildung zu diskutieren. Das Forum trug wesentlich zur Ausgestaltung des Bildungsziels Nr. 4 in den Nachhaltigen Entwicklungszielen bei, die seit 2015 gelten und bis 2030 erreicht werden sollen. Das Ziel Nr. 4 “Chancengerechte und hochwertige Bildung für alle” spielt eine wesentliche Rolle, und ist auch für die der Erreichung der anderen nachhaltigen Enwicklungsziele von elementarer Bedeutung. Um die einzelnen Unterziele des Bildungsziels bis 2030 zu erreichen, sind jedoch neue Ansätze notwendig. Denn wenn der aktuelle Trend so weitergeht, dann werden im Jahre 2030 beispielsweise nur 70% der Schüler in einkommensschwachen Ländern ihre Grundschulbildung abschliessen, obwohl dieses Ziel bereits 2015 hätte erreicht werden sollen.

Die Praxis: Hindernisse bei der Umsetzung – bis 2015 haben viele Länder die Ziele nicht erreicht

Die ärmsten Länder dieser Welt liegen laut dem Weltbildungsbericht der UNESCO von 2016 weit zurück auf dem Weg zu chancengerechter und hochwertiger Bildung. Jene Kinder, die das Glück hatten, eingeschult zu werden, finden sich oft in prekären, überfüllten Orten wieder. Nur knapp jedes zweite eingeschulte Kind erreicht die fünfte Klasse.

Ein Kind im südlich der Sahara gelegenen Afrika erhält daher durchschnittlich 5 bis 6 Jahre weniger Unterricht als ein Kind in Westeuropa oder Amerika. Es gibt mehrere Gründe, warum das Recht auf Bildung oft in der Realität nicht umgesetzt werden kann:

Armut

Die Familien haben nicht die Mittel, um Schulgebühren und Uniformen zu bezahlen. Oft müssen die Kinder arbeiten, um zum Familieneinkommen beizutragen. Es kommt auch vor, dass Kinder der Schule verwiesen werden, wenn sie die Schulgebühren nicht bezahlen können.

Fehlende schulische Infrastruktur

In vielen Regionen der Welt ist der Staat nicht in der Lage, genügend finanzielle Mittel für Bildung bereitzustellen; es gibt zu wenig Schulen, zu wenig oder gar keine Lehrmittel; die Lehrkräfte werden unzureichend ausgebildet und schlecht oder oft gar nicht bezahlt.

Geburtenregistrierung

Laut einem Unicef Bericht von 2013 wurden 230 Millionen Kinder unter 5 Jahren nie registriert. In vielen Ländern führt der fehlende Besitz einer Geburtsurkunde dazu, dass Kinder die Schule nicht besuchen dürfen.

Sicherheit

Manche Familien beschließen, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie der Meinung sind, dass der Schulweg zu lang oder zu gefährlich ist. Oft fürchten sie auch gewalttätige Übergriffe, ganz besonders bei Mädchen.

Lokale Traditionen

In einigen Ländern konzentrieren sich die Familien stärker auf die Bildung von Jungen und halten es für nicht so wichtig, ihre Töchter in die Schule zu schicken. Manchmal werden die Mädchen gezwungen, sehr jung zu heiraten, von der Schule abzugehen und der Hausarbeit nachzukommen.

Notsituationen

Konflikte, Wirtschaftskrisen und Naturkatastrophen machen Millionen von Kindern in der Welt jeglichen Schulbesuch unmöglich.

Sprachbarrieren

In vielen Ländern wird immer noch in der ehemaligen Kolonialsprache unterrichtet. Die Unterrichtssprache steht dann im Gegensatz zu jener, die in der Familie gesprochen wird. Des Öfteren müssen sich Schulen einem starren akademischen System unterordnen, das im Widerspruch zu den lokalen Kulturen, Dialekten und Existenzgrundlagen steht.

Mangelnde Qualität

Ein schwerwiegendes und dennoch in der internationalen Diskussion oft vernachlässigtes Problem ist auch die mangelnde Qualität von Bildung. Bildungsprogramme haben nur dann eine positive Wirkung, wenn Kinder gute Lernbedingungen mit qualifizierten Lehrkräften und damit Chancen auf sinnvolle Lernerfolge haben. Die UNESCO schätzt, dass weltweit 4 Millionen zusätzlicher Lehrer benötigt werden, um das Ziel einer hochwertigen Grundbildung für alle zu erreichen. Qualitativ hochwertige Bildung ist für das einzelne Kind und dessen Lebensperspektiven ein unschätzbarer Gewinn.

Ein Kind, dessen Mutter lesen und schreiben kann, hat doppelt so hohe Chancen, das fünfte Lebensjahr zu erreichen wie das Kind einer Mutter, die nicht die Grundschule besuchen konnte. Mit jedem zusätzlichen Schuljahr der Mutter sinkt die Kindersterblichkeit um mehr als 10 Prozent. Generell wird eine Mutter, die selber zur Schule gegangen ist, auch ihr eigenes Kind zur Schule schicken und so den Teufelskreis der sozialen und wirtschaftlichen Armut durchbrechen.

Ein Erwachsener, der wenigstens die Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat und lesen und schreiben kann, ist in der Lage einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und Geld zu verdienen. Mit einer anerkannten Qualifikation verdient er etwa doppelt so viel, wie jemand, der nie in der Schule war. Das heißt, die Bildung von Kindern zahlt sich für die Lebensumstände von Familien und Dorfgemeinschaften aus und unterstützt das Wirtschaftswachstum eines Landes: Die Menschen lernen, mit sich und ihren Kindern verantwortungsvoll umzugehen und können dauerhaft selber für sich sorgen.

Dieser Text wurde von SOS Villages d’Enfants Monde, Kindernothilfe Luxembourg und UNICEF Luxembourg verfasst.