Recht auf Gleichheit

Alle Kinder sind gleich. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Religion oder anderer Merkmale benachteiligt werden.

  • Armut
  • Herkunft und damit verbundene soziale Ungleichheiten
    • Diskriminierung gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten
    • Häufige Benachteiligung ländlicher Regionen gegenüber Städten (z. B. Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung)
  • Soziale Ungleichheiten
    • Vermögen und Bildungsstand der Familie sowie Gesundheitszustand der Mutter beeinflussen Chancengleichheit der Kinder (z. B. Zugang zu Bildung, Gesundheit)
  • Naturkatastrophen, Konflikte, Kriege, die v. a. die ärmsten und schwächsten Familien treffen
  • Fehlende Registrierung bei der Geburt
    • Kein oder erschwerter Zugang zu grundlegenden Rechten
      • Beispiel: Bildung, soziale Absicherung, Gesundheitsversorgung, Wahlrecht
    • Fehlendes Bewusstsein in der Gesellschaft für die Bedürfnisse und Rechte von Benachteiligten
    • Fehlende strukturelle Einrichtungen zur Betreuung von z. B.:
      • Kindern mit Behinderung
      • Kindern auf der Flucht
    • Tiefe Verankerung von schädlichen Traditionen, Vorurteilen und Denkmustern:
      • Rassismus
      • Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung (z. B. Homophobie, Transphobie)
      • Geschlechterungleichheit, Vorurteile in Bezug auf Geschlecht und Sexismus: z. B. weibliche Genitalverstümmelung, Frühverheiratung
      • Aberglaube gegenüber Kindern mit Behinderung
  • Soziale Ausgrenzung und seelische Gewalt durch Mobbing und Diskriminierung
  • Keine Chancengleichheit für alle Kinder
    • Beispiel: kein Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, sozialer Absicherung
  • Eingeschränkte Möglichkeit von benachteiligten Kindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen (z. B. geringere Einkommenschancen)
  • Fehlende Partizipation von Benachteiligten an Entscheidungen, die auch sie betreffen
  • Gesellschaftliche Verfestigung eines ungerechten Gesellschaftssystems, das weitere Ausbeutung und Diskriminierung zulässt
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft (z. B. Stereotypisierung, Sprachgebrauch, Vorurteile)
  • Abschaffung rassistischer, sexistischer und diskriminierender Strukturen
  • Beseitigung von Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen und Minderheiten
  • Abschaffung schädlicher traditioneller Praktiken (durch Gesetze, Kontrollen, Sanktionen und Aufklärung)
  • Gewährleistung von gleichberechtigtem Zugang zu Ressourcen
  • Schaffen von Einrichtungen zur angemessenen Betreuung von benachteiligten Kindern
  • Gewähren von Rechten für Kinder ohne Geburtsurkunde (z. B. Schulbesuch, Gesundheitsversorgung)

Kinderrechtskonvention

Art. 2 – Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot

Art. 7 – Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit

Art. 8 – Identität

Zur KRK (Quelle: OKaJu)

Agenda 2030

u.a.

Ziel 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Zur Agenda 2030 (Quelle:UN)

Aktuelle Situation

  • Nach Angaben der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2021 werden im nächsten Jahrzehnt voraussichtlich 110 Millionen Mädchen zu Kinderbräuten (UN SDG Report, 2021).
  • Im Jahr 2019 befanden sich 31,1 % der jungen Frauen nicht in Bildung, Beschäftigung oder Ausbildung, verglichen mit 14,0 % der jungen Männer (UN SDG Report, 2021).
  • Im Jahr 2021 war fast 1 von 3 Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch einen Intimpartner ausgesetzt (UN SDG Report, 2021).
  • Im Jahr 2021 waren fast 24 % der Mädchen und Frauen (15-19 Jahre), die in einer Beziehung oder verheiratet waren, Opfer von Gewalt (UN SDG Report 2021).
  • Nach Angaben von UNICEF (2021) leben 17,5 % der Kinder in extremer Armut (weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag).
  • Weltweit leben fast 20 % der Kinder, die jünger als 5 Jahre sind, in extremer Armut (UNICEF, 2021).
  • 5 % der Mädchen weltweit werden im Alter von 15 Jahren verheiratet und 19 % im Alter von 19 Jahren (UNICEF, 2021).
  • Nur 1/3 der Länder erreichte die Parität zwischen ländlichen und städtischen Schülern beim Grundschulabschluss, und nur 1/6 der Länder erreichte die Parität zwischen Schülern aus den ärmsten und reichsten Haushalten. (UN SDG Report, 2021)
  • Laut UNICEF (2019) wird 1 von 5 Mädchen als Kind zwangsverheiratet, während die Quote für Jungen bei 1 von 30 liegt.

Weitere Literatur

Recht auf Gleichheit

Medien

 

Filme:

  • „Minga – Voces de Resistencia” (2019) von Pauline Dutron & Damian Charles
  • „Soyalism” (2018) von Stefano Liberti & Enrico Parenti
  • „Unser Saatgut – Wir ernten, was wir säen” (2018) von Taggart Siegel & Jon Betz
  • „24 Davids” (2017) von Céline Baril
  • „Landraub” (2015) von Kurt Langbein
  • „La Soif du Monde” von Thierry Piantanida & Baptiste Rouget-Luchaire
  • „Millions Can Walk” von Christoph Schaub & Kamal Musale
  • „La era del buen vivir” (2015) von Aline Dehasse, Jeroen Verhoeven & Loïc Dehasse
  • „Du riz et des hommes” (2008) von Switch asbl
  • „Bekas” (2012) von Karzan Kader
  • „People and numbers” (2013) von Yorgos Avgeropoulos
  • „Pierre Rabhi, au nom de la terre” (2012) von Marie-Dominique Dhelsing
  • „Ceci est ma terre… Hébron” (2010) von Giulia Amati & Stephen Natanson
  • „Voices of Transition” (2012) von Nils Aguilar
  • „Sweet Dreams” (2012) von Lisa & Rob Fruchtman
  • „Bitter Seeds” (2011) von Micha X. Pele

Sendung:

  • „Nordstadtkinder – Stefan” von Bettina Braun (WDR)
  • „Nordstadtkinder – Lutwi“ von Jürgen Brügger und Jörg Haaßengier (WDR)

Print:

  • „Klassenunterschied“ von Björn Stephan (SZ-Magazin)