Recht auf Gleichheit
Alle Kinder sind gleich. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Religion oder anderer Merkmale benachteiligt werden.
- Armut
- Herkunft und damit verbundene soziale Ungleichheiten
- Diskriminierung gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten
- Häufige Benachteiligung ländlicher Regionen gegenüber Städten (z. B. Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung)
- Soziale Ungleichheiten
- Vermögen und Bildungsstand der Familie sowie Gesundheitszustand der Mutter beeinflussen Chancengleichheit der Kinder (z. B. Zugang zu Bildung, Gesundheit)
- Naturkatastrophen, Konflikte, Kriege, die v. a. die ärmsten und schwächsten Familien treffen
- Fehlende Registrierung bei der Geburt
- Kein oder erschwerter Zugang zu grundlegenden Rechten
- Beispiel: Bildung, soziale Absicherung, Gesundheitsversorgung, Wahlrecht
- Fehlendes Bewusstsein in der Gesellschaft für die Bedürfnisse und Rechte von Benachteiligten
- Fehlende strukturelle Einrichtungen zur Betreuung von z. B.:
- Kindern mit Behinderung
- Kindern auf der Flucht
- Tiefe Verankerung von schädlichen Traditionen, Vorurteilen und Denkmustern:
- Rassismus
- Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung (z. B. Homophobie, Transphobie)
- Geschlechterungleichheit, Vorurteile in Bezug auf Geschlecht und Sexismus: z. B. weibliche Genitalverstümmelung, Frühverheiratung
- Aberglaube gegenüber Kindern mit Behinderung
- Kein oder erschwerter Zugang zu grundlegenden Rechten
- Soziale Ausgrenzung und seelische Gewalt durch Mobbing und Diskriminierung
- Keine Chancengleichheit für alle Kinder
- Beispiel: kein Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, sozialer Absicherung
- Eingeschränkte Möglichkeit von benachteiligten Kindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen (z. B. geringere Einkommenschancen)
- Fehlende Partizipation von Benachteiligten an Entscheidungen, die auch sie betreffen
- Gesellschaftliche Verfestigung eines ungerechten Gesellschaftssystems, das weitere Ausbeutung und Diskriminierung zulässt
- Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft (z. B. Stereotypisierung, Sprachgebrauch, Vorurteile)
- Abschaffung rassistischer, sexistischer und diskriminierender Strukturen
- Beseitigung von Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen und Minderheiten
- Abschaffung schädlicher traditioneller Praktiken (durch Gesetze, Kontrollen, Sanktionen und Aufklärung)
- Gewährleistung von gleichberechtigtem Zugang zu Ressourcen
- Schaffen von Einrichtungen zur angemessenen Betreuung von benachteiligten Kindern
- Gewähren von Rechten für Kinder ohne Geburtsurkunde (z. B. Schulbesuch, Gesundheitsversorgung)
Kinderrechtskonvention
Art. 2 – Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
Art. 7 – Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
Art. 8 – Identität
Agenda 2030
u.a.
Ziel 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Aktuelle Situation
- Nach Angaben der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2021 werden im nächsten Jahrzehnt voraussichtlich 110 Millionen Mädchen zu Kinderbräuten (UN SDG Report, 2021).
- Im Jahr 2019 befanden sich 31,1 % der jungen Frauen nicht in Bildung, Beschäftigung oder Ausbildung, verglichen mit 14,0 % der jungen Männer (UN SDG Report, 2021).
- Im Jahr 2021 war fast 1 von 3 Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch einen Intimpartner ausgesetzt (UN SDG Report, 2021).
- Im Jahr 2021 waren fast 24 % der Mädchen und Frauen (15-19 Jahre), die in einer Beziehung oder verheiratet waren, Opfer von Gewalt (UN SDG Report 2021).
- Nach Angaben von UNICEF (2021) leben 17,5 % der Kinder in extremer Armut (weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag).
- Weltweit leben fast 20 % der Kinder, die jünger als 5 Jahre sind, in extremer Armut (UNICEF, 2021).
- 5 % der Mädchen weltweit werden im Alter von 15 Jahren verheiratet und 19 % im Alter von 19 Jahren (UNICEF, 2021).
- Nur 1/3 der Länder erreichte die Parität zwischen ländlichen und städtischen Schülern beim Grundschulabschluss, und nur 1/6 der Länder erreichte die Parität zwischen Schülern aus den ärmsten und reichsten Haushalten. (UN SDG Report, 2021)
- Laut UNICEF (2019) wird 1 von 5 Mädchen als Kind zwangsverheiratet, während die Quote für Jungen bei 1 von 30 liegt.