
Das Recht auf Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen. Falls dies nicht möglich ist, hat jedes Kind das Recht auf eine alternative Fürsorge und Betreuung. Der Kontakt zu den Eltern sollte wenn möglich gepflegt werden.
Kinderrechtskonvention
Art. 9 – Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Agenda 2030
u.a.
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch (…) die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie (….) anerkennen und wertschätzen
Aktuelle Situation
- 32 % der Kinder in den am wenigsten entwickelten Ländern wuchsen 2012 – 2020 mit unzureichender Betreuung auf (UNICEF, 2021).
- Zwischen 2012 und 2019 erleben 5 % der Kinder in Subsahara-Afrika und 5 % in den am wenigsten entwickelten Ländern sexuelle Gewalt in der Kindheit (UNICEF, 2021).
- Weltweit leben 2,7 Millionen Kinder in alternativer Betreuung (UNICEF, 2021).
