
Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf besondere Unterstützung und Hilfe im Falle einer Behinderung, damit es aktiv und selbstbestimmt am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Kinderrechtskonvention
Art. 23 – Förderung behinderter Kinder
Agenda 2030
u.a.
SDG 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten
und ihr Wohlergehen fördern
SDG 10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von (…) Behinderung (…) zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
Aktuelle Situation
- Im Jahr 2021 lebt 1 von 10 Kindern weltweit mit einer Behinderung und ihm werden grundlegende Rechte verwehrt (UNICEF, 2021).
- Im Jahr 2021 haben Kinder mit Behinderungen im Vergleich zu Kindern ohne Behinderungen eine um 24 % geringere Wahrscheinlichkeit, frühzeitige Förderung und bedarfsgerechte Betreuung zu erhalten, eine um 42 % geringere Wahrscheinlichkeit, über grundlegende Lese- und Rechenkenntnisse zu verfügen, eine um 25 % höhere Wahrscheinlichkeit der Auszehrung und eine um 34 % höhere Wahrscheinlichkeit der Verkümmerung, eine um 53 % höhere Wahrscheinlichkeit, Symptome einer akuten Atemwegsinfektion zu haben, eine um 51 % höhere Wahrscheinlichkeit, sich unglücklich zu fühlen und eine um 41 % höhere Wahrscheinlichkeit, sich diskriminiert zu fühlen (UNICEF, 2021).
